FAQ

Wir haben für Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen!

Für Eigentümer

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Was ist die ÖNORM B1300?

Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Diese Gefahren wären zum Beispiel lockere Dachziegel, lose Fassadenteile, ein wackeliges Geländer, usw.

Die ÖNORM B1300, welche Anfang Februar 2018 in einer Neuausgabe erschienen ist, dient als Durchführungs- und Formvorschrift, um auf übersichtliche Weise die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen für eine ausreichende und präventive Objektsicherheit aufzuzeigen. Anzumerken ist, dass die ÖNORM bloß als Empfehlung dient und keineswegs verpflichtend ist!

Was sind die Pflichten der Eigentümer?

Wie oben bereits erwähnt, zählen zu den Handlungspflichten eines Gebäudeeigentümers bzw. des bestellten Hausverwalters die Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflicht der Liegenschaft und die Vermeidung von Gefahr für Passanten. Zusammengefasst wird dies als „Verkehrssicherungspflicht“ bezeichnet.

Der Eigentümer bzw. der Verwalter hat sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Wer dies missachtet, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles sowohl Schadenersatz zahlen als auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.

Für Mieter

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