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WEG Novelle 2022 – Verbindliche Mindestrücklage für Wohnungseigentumsobjekte

Jan 11, 2022

Mit 1.1.2022 ist eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten, die unter anderem auch Regelungen vor dem Hintergrund international vorgegebener Klimaziele verfolgt.

Welche Neuerungen und Vorteile bringt die WEG Novelle 2022?

Die neuen Regelungen erleichtern vor allem die Durchsetzbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen sowie die Schaffung von E-Ladestationen, Photovoltaik-Anlagen und anderer privilegierter Maßnahmen. Auch die Einführung einer Mindestrücklage soll grundsätzlich eine einfachere Umsetzung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten zur leichteren Erreichbarkeit der internationalen Klimaziele ermöglichen. So schön, so gut.

Die Verpflichtung im Wohnungseigentumsgesetz zur Einhebung einer Rücklage für Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht neu. Schon bisher musste von den Hausverwaltungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung eine angemessene Rücklage gebildet werden. Ein Mehrheitsbeschluss war und ist dafür nicht erforderlich.

Wie hoch ist die künftige Mindestdotierung der Rücklage für Wohnungseigentumsobjekte?

Mit der WEG-Novelle 2022 wird nunmehr eine verbindliche Mindestrücklage zur Vorsorge für künftige Instandsetzungen und Verbesserungen an den Allgemeinflächen festgelegt. Die Mindesthöhe der Rücklage wird künftig nicht mehr vom Hausverwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung festgesetzt, sondern richtet sich nach dem Kategorie D-Mietzins (vgl. § 15a Abs. 3 Z 4 MRG). Derzeit beträgt der Kategorie D-Mietzins 0,90 EUR pro m2 Wohnnutzfläche. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe ist künftig nur mehr bei begründeten Ausnahmen, wie z.B. nach einer durchgreifenden Sanierung oder bei einem kompletten Neubau, erlaubt.

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